Merkblatt
Gentechnologie in der Landwirtschaft
Stand 12/1999
Gliederung:
1 Worum geht es? *
1.2 Wie ist die heutige Vielfalt der Gene entstanden? *
1.3 Was ist Gentechnologie? *
2 Mehr als nur die Abwägung von Chancen und Risiken *
2.2 Für eine mittelständische Züchtungswirtschaft! *
3 Die öffentliche Meinung *
3.3 Höhere Preise voraussichtlich nur im ökologischen Landbau *
3.4 Beratungsarbeit zur Gentechnologie *
3.5 Gentechnologie ist weit verbreitet *
3.5.1 Die Kennzeichnung: Irrtümer in der Verbraucherschaft *
3.5.2 Vier verschiedene Arten von Lebensmitteln aus gentechnologischer
Produktion *
Organismus sind *
3.5.2.2 Lebensmittel, die lebende Substanz von gentechnisch
veränderten Organismen enthalten *
3.5.2.3 Lebensmittel, die nicht mehr lebende Substanz von
gentechnisch veränderten Organismen enthalten *
3.5.2.4 Lebensmittel, in denen keine gentechnisch veränderten
Substanzen enthalten sind *
3.5.3 International weit verbreitet *
4 Die Risiken *
4.1.1 Das Sicherheitssystem *
4.1.2 Gentechnologie als Thema, um Beachtung zu finden *
4.1.3 Vorsicht auch vor dem anderen Extrem *
4.2 In der Tierzucht *
4.2.1 Genomanalyse *
4.2.2 Der Bulle Hermann dient der Medizin *
4.2.3 Bovines Somatotropin (BST) *
4.2.4 Krankheitsresistenzen bei Schwein und Geflügel *
4.2.5 Klonen *
4.3 In der Pflanzenzucht *
4.3.1 Die ökologischen Risiken und die Qualitätsrisiken *
4.3.2 Unterschiede zur herkömmlichen Pflanzenzüchtung? *
4.3.2.2 Die zweite Phase/Selektion, Tests etc. *
4.3.3 Einzelne mögliche Risiken *
4.3.3.1.1.1 Jeder Lebensmittelstoff kann Allergien auslösen *
4.3.3.1.1.2 Die Paranussallergie *
4.3.3.1.2 Kanamycin-Resistenz *
4.3.3.1.3 Ampicillin-Resistenz beim BT-Mais *
4.3.3.2 Ökologische Risiken *
4.3.3.3 Sonstige Risiken *
5 Der Nutzen *
5.2 Nutzen für die Ernährungssicherung im einzelnen *
5.2.1 Trockenheitsresistenz und andere Eigenschaften für
Grenzstandorte *
5.2.2 Getreide mit Leguminoseneigenschaften *
5.2.3 Reduzierung der Verluste *
5.2.3.2 Gleiche Perspektiven bei weiteren Krankheiten der Kartoffel *
5.2.3.3 Gegen den Maiszünsler *
5.2.3.4 Bei Weizen und anderem Getreide ist man noch nicht so weit *
5.2.3.5 Wurzelbärtigkeit bei Zuckerrüben *
5.2.3.6 Nematodenresistenz *
5.3 Sonstiger Nutzen *
5.3.1 Maßgeschneiderte Inhaltsstoffe *
5.3.1.2 Mittel- und kurzkettige Fettsäuren *
5.3.1.3 Erucasäurehaltiger Raps *
5.3.1.4 Amylopektin *
5.3.1.5 Reis mit mehr Vitamin A *
5.3.1.6 Mehr essentielle Aminosäuren *
5.3.1.7 Entfernung von Eiweißen, die Verdauungsenzyme hemmen *
5.3.1.8 Blaue Baumwolle *
5.3.2 Verminderung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln *
5.3.3 Verbesserung der Verfahren in der Hybridzüchtung *
5.3.4 Bodenschutz durch Herbizidresistenz *
6 Agenda 21: Erhaltung der biologischen Vielfalt als Grundlage für Gentechnologie *
Die Evolution konnte dabei nicht auf einen am Anfang bereits vorhandenen vollständigen Gesamtbestand an Genen zurückgreifen. Es entstanden parallel zu Evolution ständig neue Formen von Genen, so dass die Evolution immer neues Rohmaterial erhielt. Dies geschah durch Mutationen, bei der ein vorhandenes Gen mehr oder weniger stark verändert wird. Mutationen sind in ihrer Wirkung zufällige Ereignisse, die durch bestimmte Stoffe, durch Bestrahlung oder schlicht durch den Zufall ohne äußeren Einfluss entstehen. Die meisten Mutationen haben negative Eigenschaften gebracht. Eine wichtige, wenn auch ungezielte, Funktion der Evolution bestand darin, die jeweils brauchbaren Mutationen heraus zu filtern und sie dem Überlebenskampf ihrer Trägerart nutzbar zu machen. Die negativ wirkenden Mutationen wurden dabei wieder eliminiert.
Jede Art, ob Pflanze, Tier oder Mensch hat so ihren Genbestand erhalten. Dabei ist eine Art eine Gemeinschaft von Lebewesen, die miteinander fruchtbare Nachkommen haben können. Alle Menschen gehören zu einer Art, eben so wie alle Rapspflanzen oder alle Trauerseeschwalben. Normalerweise findet zwischen diesen Genbeständen kein Austausch statt. Selbst wenn bei einer Kreuzung von Pferd und Esel das Maultier entsteht, führt das nicht zu einem Austausch der Genbestände von Pferd und Esel, denn Maultiere sind unfruchtbar; Pferd und Esel sind eben zwei verschiedene Arten.
In Einzelfällen hat es auch bisher schon den Austausch von Genen aus verschiedenen Artbeständen gegeben. Bestimmte Bakterien z.B. übertrugen schon immer Gene über Artgrenzen hinweg. Dies sind aber aus der Sicht des Menschen Zufallsereignisse und so nicht unmittelbar nutzbringend zu verwenden. Das Neue an der Gentechnologie ist also nicht die Übertragung von Genen über Artgrenzen, sondern die Tatsache, dass dies seit 1983 in der Weise gezielt möglich ist, dass die erste transgene Pflanze entstand. Voraussetzung dafür war eine Entdeckung aus dem Jahr 1972, die es ermöglichte, die DNS gezielt in einzelne Stücke zu zerlegen und auf andere Organismen zu übertragen. Entschlüsselt worden war die DNS-Struktur bereits 1953.
Der gezielte Austausch von Genen über Artgrenzen ist die häufigste Anwendungsform der heutigen Gentechnologie. Daneben gibt es einige Spielarten dieses Verfahrens. So gelang es bei der Flavr-Savr-Tomate, ein Gen in seiner Wirkung abzuschalten, indem man es schlicht umdrehte. Dieses Gen hatte eine wichtige Funktion bei der Zersetzung der Zellwände, ein Vorgang, der bei der wilden Tomate dafür sorgte, dass die Samen ins Freie gelangten.
Die Gentechnologie kann man als die effektivere Möglichkeit der Veränderung von Bauplänen der Lebewesen gegenüber früheren Möglichkeiten bezeichnen. Dies ist vor allem in der Züchtung eine willkommene Neuerung, die allerdings gerade wegen ihrer Neuheit auch viele neue Fragen aufwirft.
Die Diskussion in dem Arbeitskreis bewegte sich zwischen den beiden Polen, dass wir uns einerseits nicht vom Fortschritt abkoppeln dürfen, dass es aber andererseits auch keinen Sinn gibt, Produkte zu erzeugen, die nicht absetzbar sind.
In Friedrichshafen spielte auch die Frage eine Rolle, welche Auswirkungen die Einführung der Gentechnologie in der Pflanzenzüchtung auf die Struktur der Züchtungswirtschaft haben könnte. Der Bauernverband hat sich immer für eine mittelständische Züchtungswirtschaft in Deutschland ausgesprochen. So ging es in Friedrichshafen um die Frage, ob ein Schutz der deutschen Züchtungswirtschaft gegen den Einfluss multinationaler Konzerne leichter dadurch möglich ist, dass man sich gegen die Gentechnologie abschirmt, oder ob es gerade notwendig ist, bei Forschung und Entwicklung gentechnologischer Methoden dabei zu sein. Die deutsche Züchtungswirtschaft hat sich für den zweiten Weg entschieden. Unsere Pflanzenzüchtungsunternehmen sind teilweise sehr aktiv auf diesem Gebiet und sehen nur in der Beteiligung an dem neuen Entwicklungsprozess eine Überlebenschance.
Der Deutsche Bauernverband hat sich nachdrücklich für die Einhaltung und Überwachung ethischer Grundsätze bei der Erforschung und Anwendung der Gentechnologie insbesondere in der Tierproduktion ausgesprochen. Der Deutsche Bauernverband hat sich auch dafür ausgesprochen, dass bei Anwendung gentechnologischer Methoden die Kostensenkung in der Produktion einen Vorrang vor Ertragssteigerungen haben muss.
Denn vordergründig war es ja tatsächlich so, dass für bestimmte Herbizide ein Konkurrenzvorteil entstand, ihre Hersteller also Vorteile gewannen. Übersehen wird bei einer solchen Kritik aber vieles, u.a. die Tatsache, dass jeder Landwirt die freie Wahl beim Saatgut hat. Warum soll er ein Saatgut kaufen, das womöglich nur teurer ist und ihm deshalb mehr Nachteile als Vorteile bringt? Er wird dieses Saatgut nur dann kaufen, wenn er sich auch einen Nutzen davon verspricht. Damit sind wir aber immer noch nur beim Nutzen des Landwirts. Wir sind noch nicht beim Nutzen des Verbrauchers der Nahrungsmittel. Um Akzeptanz zu gewinnen, müssen wir diese Form des Nutzens aber vorweisen können.
Wir sprechen in diesem Bereich von der "Roten Gentechnologie" und im Fall der Anwendung in der Pflanzenzucht von der "Grünen Technologie". Gegenwärtig genießt in Deutschland und in einer Reihe weiterer europäischer Länder die Rote Gentechnologie die höhere Akzeptanz, hauptsächlich wohl wegen des besser erkennbaren individuellen Nutzens.
So hört man die bereits erwähnten kritischen Äußerungen der Art: "Die Gentechnologie wird finanziell nicht die Bauern besser stellen sondern die Konzerne". In dieser weit verbreiteten These steckt ein fundamentaler Irrtum. Es geht nicht um die Frage, ob mit Gentechnologie unsere Bauern finanziell besser gestellt werden können. Hier wird es wie bei jeder neuen Technologie so laufen, dass die Relationen von Kosten und Preisen sich neu einstellen. Viel wichtiger ist zu beachten, dass es denen, die bestimmte Kostenvorteile nicht haben, bald schlechter gehen wird. Auch als die Ackerschlepper Eingang in die landwirtschaftliche Praxis fanden und die Pferde als Arbeitstier verdrängten, gab es die Meinung, die Schlepper würden die Bauern nicht reicher machen. Die so sprachen hatten zwar recht, argumentierten aber gleichwohl an der Sache vorbei. Die Pferde sind heute wegen ihrer Nachteile fast gänzlich aus unserer Landwirtschaft verdrängt, die Relation von Kosten und Preisen hat sich darauf eingestellt.
Interessante Erfahrungen zur Beratung in Fragen der Gentechnologie gibt es auch von der "Hotline" beim Deutschen Hausfrauenbund e.V. (0130/914606). Von dort erfährt man, dass viele Anrufer überhaupt keine Fragen stellen, sondern nur "Dampf ablassen" wollen. Allgemein, so der Hausfrauenbund auf Grund der Erfahrungen mit der Hotline, bestimmen immer noch Unkenntnis bis hin zur völligen Ahnungslosigkeit über die Grüne Gentechnik die Diskussion. Unsicherheiten über Risiken und Spätfolgen, tiefsitzende Ängste, aufbrandende Emotionen und starre Ablehnungs- oder Zustimmungsfronten bestimmen das Bild.
Die Kenntnisstände sind oft so schlecht, dass es fast lächerlich wirkt. Viele Menschen meinen beispielweise, dass sie nur Gene zu sich nehmen, wenn sie Nahrung aus gentechnisch veränderten Organismen verzehren. Über die Grundlagen der Genetik gibt es verbreitet kaum Kenntnisse. Ob es sich um gezielt erzeugte Ängste oder um Besorgnis schlicht wegen mangelnder Kenntnis des Themas, um diffuse Ängste also, handelt, alle Äußerungen tragen zu einem Gesamtbild bei, das von Unsicherheit geprägt ist. Das wichtigste Anliegen der Beratung muss also die Information über die Sache sein. Denn, wer von der Sache nichts weiß, der kann auch nicht zu fundierten Einsichten kommen.
Es gibt schließlich keinen vernünftigen Grund, eine Ware zur Unterscheidung von einer anderen Ware zu kennzeichnen, wenn es zwischen den beiden Waren keinen Unterschied gibt. Rainder Steenblock hat einmal gesagt: "Was nützt es dem Verbraucher, wenn die Zuckerrübe gekennzeichnet wird, und der Zucker ohne Kennzeichnung im Regal liegt?". Dem kann man die Frage entgegen halten: "Was nützt es dem Verbraucher, wenn der Zucker, der sich durch nichts von anderem Zucker unterscheidet, gekennzeichnet ist?"
Hierzu gehört neben dem bereits erwähnten Sojaöl auch Zucker aus beispielsweise Rüben, die eine gentechnologisch erzeugte Resistenz gegen die Wurzelbärtigkeit aufweisen. Als weiteres Beispiel wäre Käse zu nennen, der mit gentechnisch verändertem Ferment hergestellt wurde, in dem das Ferment aber in keiner Form enthalten ist.
Schon 1998 waren in den USA und Kanada 21 Mio. Hektar mit gentechnisch veränderten Pflanzen bebaut, was etwa der doppelten deutschen Ackerfläche entspricht. Darunter sind etwa 2 Mio. Hektar allein mit herbizidtolerantem Raps, was dem doppelten der deutschen Rapsfläche entspricht. In den USA waren 1999 38% der Maisfläche und 57% der Sojafläche (1997 waren es noch 13%) mit gentechnisch veränderter Saat bebaut. Bei der Maisfläche wird für 2000 mit einem Rückgang gerechnet, weil der Absatz nach Europa weitgehend weggefallen ist und die US-Farmer sich wegen des damit einher gegangenen Preisverfalls u.U. anders entscheiden könnten.
Auch China und diverse Schwellenländer in Asien, Afrika und Lateinamerika setzen stark auf gentechnologische Methoden. Der deutschen Öffentlichkeit kaum bewusst ist die Tatsache, dass es heute schon praktisch unmöglich ist, beim normalen Textileinkauf gentechnisch veränderte Baumwolle zu meiden.
Europaweit gilt seit dem 15. Mai 1997 die EU-Verordnung über neuartige Lebensmittel und Lebensmittelzutaten ("Novel-Food-Verordnung"). Sie bezieht sich auf alle bisher noch nicht oder in geringem Umfang von Menschen verzehrten Lebensmittel und Lebensmittelzutaten, also auch auf gentechnisch veränderte Pflanzen. Genehmigte gentechnisch veränderte Organismen sind generell kennzeichnungspflichtig, wohingegen Produkte aus gentechnisch veränderten Organismen nur dann gekennzeichnet werden müssen, wenn sich ein Unterschied zu herkömmlichen Produkten wissenschaftlich feststellen lässt (s.o.). Neben den genannten Verordnungen und Gesetzen gelten für alle gentechnisch veränderten Organismen und deren Produkte auch die Vorschriften des Lebensmittelrechts wie für alle anderen Produkte. Gentechnisch veränderte Lebensmittel werden somit wesentlich strenger kontrolliert als andere Lebensmittel.
Das Robert-Koch-Institut in Berlin wacht gemeinsam mit den Landesumweltämtern als zuständige Genehmigungsbehörde über die Einhaltung aller gesetzlichen Auflagen. Ebenso ist das Institut für die Genehmigung von Freilandversuchen und das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen zuständig. Fachlich wird das Institut durch Bundesbehörden und von der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit beraten.
Bevor gentechnisch veränderte Organismen in den Verkehr gebracht werden dürfen, führt das Robert-Koch-Institut eine umfangreiche Sicherheitsbewertung durch. Die Eigenschaften des genveränderten Organismus werden überprüft. Die Genehmigung für ein Inverkehrbringen wird erst erteilt, wenn nach dem Stand der Wissenschaft kein Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt (einschließlich Pflanzen und Tiere) zu erwarten ist und wenn auch die Genehmigungsbehörden der anderen EU-Mitgliedsstaaten ihre Zustimmung gegeben haben.
Bei der Bewertung der gentechnisch veränderten Eigenschaften wird besonders auf die mögliche Toxizität und ein evtl. erhöhtes Allergie-Risiko geachtet. Im Hinblick auf die Umweltauswirkung wird untersucht, ob der gentechnisch veränderte Organismus eigenständig in der Umwelt überleben oder sich vermehren kann was bei den meisten unserer landwirtschaftlichen Nutzpflanzen nicht der Fall ist. Ebenso wird die Möglichkeit der Übertragung des neuen Gens auf andere, artverwandte oder artfremde Organismen untersucht.
Die Freisetzung von gentechnisch veränderten Pflanzen erfolgt in mehreren Schritten. Vom Labor über das Gewächshaus gelangt die Pflanze zunächst auf abgesicherte Freilandflächen. Jeder einzelne Schritt wird von einer detaillierten Risikobewertung und Dokumentation begleitet. Darüber hinaus muss die Sorte, wie jede andere konventionell gezüchtete Sorte auch, vor ihrer Zulassung die normale 2 bis 3-jährige Sortenprüfung durch das Bundessortenamt bestehen. Gentechnisch veränderte Pflanzen sind damit die am besten untersuchten Kulturpflanzen.
Gleichermaßen hüten muss man sich auch vor dem anderen Pol der Diskussion, dem es nur darum geht, die Gentechnologie "durchzudrücken". Wenn man den soliden Weg zwischen den beiden Polen sucht, empfiehlt es sich, die einzelnen Möglichkeiten so konkret wie möglich durchzuspielen. Dies geht allerdings nicht ohne Grundkenntnisse der Genetik. Nachfolgend hierzu ein Versuch, die einzelnen Aspekte getrennt zu erörtern.
Umgekehrt werden auch Träger von besonders erwünschten Anlagen früher als bisher erkannt werden können. Sie können dann früher und schneller ihre guten Anlagen an die nächste Generation weitergeben.
Ein heißes Therma ist das Thema Klonen bei Haustieren oder gar beim Menschen. Am besten verdeutlichen kann man sich das, was dabei geschieht, an einem Beispiel aus dem Baumschulwesen. Wenn man Weiden oder Pappeln durch Stecklinge vermehrt, sind die daraus entstehenden Bäume, soweit sie von ein und demselben Baum genommen wurden, genetisch identisch. In ihrer Erbmasse gibt es keine Unterschiede, auch wenn sie auf Grund des Standortes und möglicher anderer Umweltfaktoren nicht alle völlig gleich aussehen. Diese Bäume ähneln sich auf die gleiche Weise wie eineiige Zwillinge. Inzwischen ist man in der Lage, auch bei höheren Tieren technologisch derartige Klone herbeizuführen. So wurde das berühmt gewordene Schaf Dolly dadurch geschaffen, dass man eine Körperzelle aus dem Euter eines erwachsenen Schafes in eine Eizelle hinein schleuste und diese Eizelle von einem anderen Mutterschaf austragen ließ wie eine normal befruchtete Eizelle. Dolly war damit im Verhältnis zu dem erstgenannten erwachsenen Schaf so etwas wie ein eineiiger Zwilling; es fehlte hier im Vergleich mit normalen eineiigen Zwillingen jedoch u.a. an der Gleichaltrigkeit und am gemeinsamen Aufwachsen in einem Uterus.
Auch das Klonen wird häufig der Gentechnologie zugerechnet. Technisch gesehen ist es allerdings eine weniger weit gehende Maßnahme, da es nicht zu einem Eingriff in die Erbsubstanz kommt. Beim Klonen werden lediglich unveränderte Genome dupliziert. Dennoch sind die ethischen Fragen, die sich beim Klonen stellen, teilweise weit gravierender als bei der Gentechnologie. So soll es inzwischen Menschen geben, die ein Duplikat von sich selbst heranwachsen lassen wollen, ein über alle Maßen fragwürdiges Anliegen.
Die tierzüchterische Perspektive beim Klonen besteht darin, dass man z.B. von Hochleistungskühen Duplikate herstellt, die theoretisch eine Herde genetisch gleicher Tiere ermöglichen. Dieses liegt aus technologischen Gründen und auch wegen der erheblichen Kosten noch weit in der Zukunft und muss hier deshalb nicht mit allen Vorteilen und Nachteilen diskutiert werden. Eines der Probleme wird sein, dass genetische Varianz in einer solchen Herde nicht mehr besteht, was insoweit das Ende des genetischen Fortschritts bedeuten würde. Diese und die weiteren Fragen um das Klonen bei Haustieren sind noch nicht zu Ende diskutiert.
Bei den ökologischen Risiken macht es wenig Sinn, sich z.B. Sorgen über die Auskreuzung von Genen bei Zuckerrüben oder bei Mais zu machen. Die Zuckerrübe ist eine zweijährige Pflanze und wenn sie nur im ersten Jahr genutzt wird, braucht man sich über ein Auskreuzungsrisiko nicht zu unterhalten. Bei Mais kann man eine Auskreuzung ebenfalls ausschließen, da der Mais in unserer Flora keine Verwandten hat. So konzentriert sich auch die Diskussion um die Auskreuzung bei uns auf den Raps (s.u. weitere Einzelheiten hierzu), zumal das Getreide wegen des bisher geringen gentechnologischen Fortschritts kaum in der Diskussion ist.
Bei den Qualitätsrisiken kommt man bei objektiver Betrachtung nicht darum herum, einen Vergleich mit den Risiken in der Medizin zu ziehen. Dabei zeigt sich dann, dass die Unbedenklichkeit in der Medizin bei den meisten Menschen nicht nach einem Abwägungsprozess zwischen Chancen und Risiken gesehen wird. Die Menschen sehen den Nutzen für sich selbst, und das hält sie offenbar davon ab, übertrieben kritisch an die Frage der Risiken heran zu gehen. Hier vertrauen sie der Unbedenklichkeit, die durch die Zulassung des Medikaments bescheinigt wird. Ein vergleichbar großes Vertrauen gibt es in der grünen Gentechnologie heute noch nicht. Dies könnte sich dann ändern, wenn eines Tages ein Nutzen für den Verbraucher unmittelbarer erkennbar wird.
Die Ergebnisse müssen dann bei beiden Verfahren in der zweiten Phase verantwortungsvoll getestet werden. In der zweiten Phase geht es sowohl bei Anwendung gentechnischer Verfahren als auch bei herkömmlichen Züchtungsmethoden um die Auslese auf erwünschte Eigenschaften und die Eliminierung von unerwünschten; prinzipielle Unterschiede zwischen den beiden Verfahren gibt es dabei nicht. Die prinzipiellen Unterschiede liegen nur in der ersten Phase, bei der Schaffung der genetischen Variabilität. In der zweiten Phase gibt es allenfalls eine stärkere Intensität der Prüfung bei gentechnisch verändertem Saatgut, also einen lediglich quantitativen Unterschied und den zu Gunsten des gentechnisch veränderten Saatgutes.
Man kann sagen, dass in beiden Phasen die größere Sicherheit eher auf der Seite des gentechnologischen Verfahrens liegt.
Es gab einmal einen Befund, der wegen der befürchteten Allergierisiken dazu führte, dass eine gentechnologische Entwicklung gestoppt wurde. Es war zwar auch hier kein spezifisch neues Risiko der Gentechnologie, denn es ging um ein Allergen, das die Paranuss seit jeher natürlicherweise hat. Das Neue lag darin, dass man eine Übertragung dieser Eigenschaft auf die Sojabohne entdeckte, als man eine erwünschte Eigenschaft der Paranuss auf die Sojabohne übertrug. Gerade diese Geschichte ist ein gutes Beispiel für das Funktionieren der Kontrollsysteme.
Man wollte durch die Übertragung die Eiweißwertigkeit der Sojabohne erhöhen, indem der Methioningehalt erhöht werden sollte. Wäre die Sache gelungen, wäre das Sojaeiweiß in der Wertigkeit dem tierischen Eiweiß noch ähnlicher geworden und hätte beispielsweise Fischmehl in der Fütterung von Farmlachsen ersetzen können. Diese Chance musste aufgegeben werden, wenn man das Allergierisisko vermeiden wollte. Man hätte zwar auch sagen können, dass es bisher bei der Paranuss auch nur wenige betroffene Menschen gab. Diesen Weg ging man aber nicht. Außerdem beabsichtigte man nur die Züchtung einer Sorte für Tierfutter, schloss aber eine gelegentliche Verwendung in der menschlichen Ernährung nicht aus.
Für diejenigen, die aus ökologischen Gründen gegen die Tierhaltung zu argumentieren pflegen, ist dieser Vorgang eine "harte Nuss". Wenn sie den Entscheidungsträgern der Firma Pioneer jetzt Lob zollen, loben sie den Wegfall einer Entwicklung, die ihnen aus anderen Gründen sicherlich sehr recht gewesen wäre, wenn dadurch nämlich irgendwann der Anteil tierischen Proteins in der menschlichen Ernährung hätte verringert werden können.
Auch beim BT-Mais gibt es eine gekoppelte Antibiotikaresistenz, nämlich gegen das Antibiotikum Ampicillin. Hier gilt wie bei der Tomate die Aussage, dass es sich um kein spezifisches Risiko der Gentechnologie handelt. Auch ist bei herkömmlicher Nahrung die Aufnahme von natürlicher Antibiotikaresistenz über Bakterien weit höher als möglicherweise über den Mais. Beim Mais aber wurde noch gründlicher - weil weltweit breiter angelegt - die Frage nach der Wahrscheinlichkeit des Übertritts in die Darmflora untersucht. Bis heute konnte kein Anhaltspunkt gefunden werden, dass solche unerwünschten Gentransfers tatsächlich stattfinden.
Die Erbsubstanz DNS wird im menschlichen Verdauungstrakt genau so verwertet wie jeder andere verdauliche Nährstoff in Lebensmitteln. Zunächst also müsste das Resistenzgen die meisten Schritte in der Verdauungskette unbeschadet überstehen. Aber selbst wenn dies ausnahmsweise einmal geschieht, wäre es damit noch nicht in ein Darmbakterium gelangt. Sollte auch dies einmal geschehen, wäre damit aber noch keine Antibiotikaresistenz erzeugt. Dazu bedarf es weiterer Schritte, die eben so unwahrscheinlich sind wie die vorherigen.
Wie bereits dargelegt macht es bei den ökologischen Risiken wenig Sinn, sich z.B. Sorgen über die Auskreuzung von Genen bei Zuckerrüben oder bei Mais zu machen. So konzentriert sich auch die Diskussion um die Auskreuzung bei uns auf den Raps, zumal das Getreide wegen des bisher geringen gentechnologischen Fortschritts kaum in der Diskussion ist. Beim Raps besteht das Risiko der Auskreuzung wirklich; zumindest im Labor wurden Artkreuzungen mit verwandten Arten durchgeführt. Hier geht es also um die Frage, welche Ausmaße dieses Risiko hat. Dazu ist zunächst zu sagen, dass jedes Gen das Ergebnis einer Mutation ist, unabhängig davon ob diese sich kürzlich oder vor vielen Jahren gebildet hat. Eine solche Mutation kann sich jederzeit überall wiederholen, so dass die genetische Veränderung bei dem Rapsverwandten auch ohne den Auskreuzungsvorgang eintreten kann. Auch hier haben wir also kein spezifisches Risiko der Gentechnologie, sondern ein Risiko, das sowohl mit als auch ohne Gentechnologie auftreten kann.
Außerdem ist es ökologisch kein besonderes Problem, wenn die hier in Frage stehende Eigenschaft z.B. auf den Hederich übertragen wird. Im Falle der Bastaresistenz würde dann auch der Hederich resistent gegen das Herbizid werden. Er wäre als Unkraut in Rapskulturen dann mit Basta nicht mehr bekämpfbar, ein durchaus überschaubares Risiko, vor dem sich im Zweifel die Hersteller von Basta mehr fürchten müssten als die Landwirte. Diese bräuchten nur das Herbizid zu wechseln.
Hinzu kommt, dass Artkreuzungen keineswegs nur bei genetechnologischen Verfahren vorkommen. Das bekannteste Gegenbeispiel ist Triticale. Weniger bekannt ist, dass z.B. die meisten in Deutschland eingetragenen konventionell gezüchteten Winterweizensorten artfremde Mehltauresistenzgene tragen. Hier haben wir einen praktisch nutzbaren Beleg für den oben bereits gegebenen Hinweis, dass die Übertragung von Genen über Artgrenzen nicht erst durch die moderne Gentechnologie entstanden ist. Die moderne Gentechnologie ermöglicht hier jedoch ein gezielteres und effektiveres Vorgehen.
Bei einigen gentechnologisch beeinflussten Züchtungen entsteht Saatgut, das nur für eine einmalige Verwendung, nicht aber für einen Nachbau zur Verfügung steht, da die Körner der Folgegeneration steril sind. Mit solchem Saatgut wollten die Hersteller sich zum Schutz ihrer Entwicklungskosten vor unerwünschtem Nachbau schützen. In Zusammenhang mit diesem Saatgut entwickelte sich die Befürchtung, Landwirte könnten in Abhängigkeit von Konzernen geraten, zumal, wenn sie zu arm seien, sich jedes Jahr neues Saatgut zu leisten. Auch dieses Risiko ist überschaubar. Niemand wird gezwungen, sich auf solches Saatgut einzulassen. Wer dieses Risiko umgehen will, braucht nur Saatgut einzusetzen, das sich für einen Nachbau eignet.
Das Risiko ist außerdem nicht neu und damit kein spezifisches Risiko der Gentechnologie. Denn auch Körner aus dem Anbau von Hybridmais kann man keinem Landwirt für den Nachbau empfehlen. Sie sind zwar nicht steril, lassen aber so schlechte Erträge erwarten, dass es auch für den ärmsten Bauern günstiger ist, jedes Jahr neues Saatgut zu kaufen. So gibt es z.B. in Deutschland praktisch keinen Maisanbau ohne Hybridsaatgut.
Wegen der befürchteten Image-Schäden haben sich die betreffenden Firmen, u.a. Monsanto, dennoch entschlossen, von diesem Produktionszweig Abschied zu nehmen. Man befürchtete eine Beeinträchtigung der Akzeptanz gegenüber der Gentechnologie insgesamt, zumal in den Medien das Wort vom "Killer-Gen" umlief. Außerdem sind die Sorten auch ohne dieses Gen einsatzfähig, haben nur nicht den "eingebauten" Schutz der Entwicklungskosten.
Zum Verständnis der Agenda 21 muss darauf hin gewiesen werden, dass in der deutschen Übersetzung wie im Englischen auch üblich für die herkömmliche Biotechnologie und für die Gentechnologie das selbe Wort gewählt wurde. Es heißt dort für beides "Biotechnologie", klar definiert ist der gentechnologische Teil aber in der Weise, dass es um Biotechnologie geht, bei der "vom Menschen vorgenommene Veränderungen der Desoxiribonukleinsäure (DNS)" vorliegt.
"Die möglichst optimale Steigerung der Erträge pflanzenbaulicher Hauptkulturen, der Nutztiere und der in der Aquakultur verwendeten Arten durch Nutzung der kombinierten Ressourcen der modernen Biotechnologie und die herkömmlichen Züchtungsmethoden von Pflanzen, Tieren und Mikroorganismen...".
Weitere Einzelheiten aus den Kapiteln 16.3, 16.4 und 16.5 werden jeweils zusammen mit der Besprechung der einzelnen Teilaspekte weiter unten zitiert. Dabei muß nachdrücklich betont werden, dass alle nachfolgenden Zitate aus der Agenda Aussagen zur Gentechnologie sind. Vor dem Hintergrund eines so klaren und breit gefächert begründeten Anliegens dieses Beschlusses von 178 Staaten ist es nicht nachvollziehbar, wenn die Gentechnologie in der Landwirtschaft von bestimmten Kritikern in Bausch und Bogen als nutzlose Technologie bezeichnet wird.
Die Agenda 21 hierzu wörtlich:
" ... die Erhöhung der Effizienz der Stickstoffbindung und der Mineralstoffabsorption durch eine Symbiose höherer Pflanzen mit Mikroorganismen;"
Auch das folgende Zitat aus der Agenda scheint auf diesen Punkt abzuzielen, und auch hier unter dem Vorzeichen Gentechnologie:
"...die Leistungsfähigkeit symbiotischer Vorgänge erhöhen, die zu einer nachhaltigen landwirtschaftlichen Produktion beitragen;"
"Reduzierung der Nachernteverluste bei pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen ... die Steigerung des Gebrauchs integrierter Verfahren zur Bekämpfung von Schädlingen und Krankheiten...".
Auch für den Bereich des Pflanzenschutzes, auf den die Agenda 21 an anderer Stelle ausführlicher eingeht, gibt es also Aussagen unter dem Aspekt Gentechnologie.
An anderer Stelle sagt die Agenda hierzu :
"... die Lagerbeständigkeit von Nahrungsmitteln und Tierfuttermitteln verbessern... wobei sie sich in ihren Bemühungen auch mit den Vor- und Nachernteverluste befassen sollen..."
und...
".. die Resistenz gegen Krankheiten und Schädlinge weiterentwickeln ... Pflanzensorten züchten, die tolerant und/oder resistent gegen Belastungen durch Faktoren wie Schädlingeund Krankheiten und Belastungen abiotischer Art sind"
und...
"...die Erhaltung und den sicheren Austausch von pflanzlichem, tierischem und mikrobiellem Keimplasma durch eine Risikoabschätzung und Verwendung von Management-Verfahren erleichtern, wozu auch verbesserte Diagnoseverfahren zur Identifizierung von Schädlingen und Krankheiten durch bessere Verfahren der Schnellvermehrung gehören".
Einige konkrete Beispiele sind nachstehend angeführt:
Auch Kartoffeln mit Resistenzen gegen Insektenbefall wie den Kartoffelkäfer werden in den USA bereits in der Praxis angebaut.
Weltweit werden die jährlichen Schäden durch Nematoden auf ca. 100 Mrd. Dollar geschätzt. Hauptopfer des Nematodenbefalls sind Zuckerrüben, Kartoffeln und Reis. Mit chemischen Mitteln kann man gegen Nematoden wenig ausrichten. Seit kurzem gibt es Zuckerrübensorten mit einer Resistenz gegen Nematoden aus herkömmlicher Züchtung. Sicherere Erfolge verspricht man sich auch hier allerdings von einer Resistenz auf gentechnologischer Basis.
"die Verringerung der Notwendigkeit einer mengenmäßigen Steigerung der Nahrungsmittel, Futtermittel und Rohstoffe durch Verbesserung des Nährwerts (der Zusammensetzung) von Nutzpflanzen, Tieren und Mikroorganismen"
Man wird wohl sagen müssen, dass die Agenda 21 die Gentechnologie über die Verbesserung der Nährwerte auch in dieser Hinsicht in den Dienst der Ernährungssicherung stellt (s.o.).
An anderer Stelle sagt die Agenda:
"... die Produktivität, die Nahrungsqualität ... von Nahrungsmitteln und Tierfuttermitteln verbessern... "
Die Baumwolle gehört zu den Kulturpflanzen mit dem bisher höchsten Aufwand an Chemikalien bei Produktion und Verarbeitung. Eine besondere Entwicklung zielt jetzt darauf, eine Baumwollsorte zu entwickeln, die den blauen Farbstoff Indigo, mit dem Jeans gefärbt werden, direkt in den Baumwollfasern produziert. Damit würde die chemische Belastung durch das Färben und Fixieren der Baumwolle deutlich vermindert werden.
Aber auch bei den uns vertrauteren Kulturen gibt es erhebliche Einsparungen. Gerade dieser Aspekt wird in der Darstellung nach außen zukünftig eine besondere Rolle spielen. Dabei müssen wir differenziert darstellen, dass dieser Effekt nicht nur bei Sorten auftritt, die eine gentechnisch erzeugte Krankheitsresistenz aufweisen. Gerade auch die eingangs angesprochenen herbizidresistenten Sorten, die bei der Schaffung von Akzeptanz so große Probleme machten, weisen diesen Vorteil auf. Während bisher eine wirksame Unkrautbekämpfung oftmals schon sehr frühzeitig erfolgen musste, kann man jetzt in den "stehenden Bestand" hinein bekämpfen, man kann also länger warten und die Entwicklung der Unkräuter länger beobachten. In den vielen Fällen, in denen sich entgegen dem Eindruck zu frühem Zeitpunkt später zeigt, dass eine Bekämpfung nicht erforderlich ist, kann man sie unterlassen.
Bei herbizidresistenten Pflanzen kann der Einsatz der Herbizide später erfolgen (s.o.). Dies hat auch einen zusätzlichen Effekt für den Bodenschutz. Die späte Bekämpfung läßt zu Beginn der Wachstumsphase eine bodendeckende Schicht von Ackerkräutern zu. Und auch nach der Bekämpfung deckt die abgestorbene Blattmasse den Boden mit einer mulchähnlichen Decke. So wird der Boden vor Erosion durch Wind und Regen geschützt.
Die Erhaltung der biologischen Vielfalt (Kapitel 15) ist in der Agenda 21 nicht als Naturschutz um der Natur selbst willen, sondern eindeutig als Lebensgrundlage des Menschen definiert. Dabei geht es auch um die Erhaltung der biologischen Vielfalt als Grundlage für Gentechnologie:
"...wozu auch die vielfältigere Nutzung der vorhandenen Ressourcen an genetischem Material als Hybrid- und Ausgangsformen gehört."
Die Gedankenfolge der Agenda 21 ist klar erkennbar so ausgerichtet, dass die Erhaltung der biologischen Vielfalt als Teil eines Zukunftskonzeptes in den landwirtschaftlichen Teil eingebettet ist. Auf das Kapitel 14 mit den klassischen landwirtschaftlichen Inhalten wie z.B. Pflanzenschutz, Düngung und Bodenschutz folgt das Kapitel 15 und danach das Kapitel 16 zur Gentechnologie.