Nr. 25 vom 23. Juni 2001

Bauernblatt für Schleswig-Holstein und Hamburg

Autor: Dr. Hans Peter Stamp

Logisch ?

Im Bauernblatt vom 9. Juni 2001 haben Sie den Kommentar von Uwe Spitzbarth mit dem Titel "Alter Stock" gelesen. Etwas ausführlicher aber weitgehend gleich erschien er unter dem Titel "Auf dem Verordnungsweg zurück zur Natur" in den Blättern des Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlages. Dort hat die Bundestagsabgeordnete Ulrike Mehl ihn gelesen und in einem Leserbrief dazu geschrieben, Spitzbarth verfüge nicht über tiefere Kenntnisse in Sachen Naturschutz. Das muss sie zwischen den Zeilen gefunden haben, vielleicht hat sie auch übersinnliche Kräfte, denn in dem Artikel steht kein Wort über Inhalte des Naturschutzes. Oder liegen tiefere Kenntnisse des Naturschutzes für Frau Mehl schon dann vor, wenn man ein Gesetz kennt und es in ihrem Sinne bewertet? Bewertet man es aber anders, hat man diese tieferen Kenntnisse eben nicht. Sie gibt so – vielleicht ungewollt – einen tiefen Einblick in ihr eigenes Naturschutzverständnis und liefert Spitzbarth für sein Hauptanliegen zugleich eine kräftige Bestätigung. Denn in der Hauptsache ging es ihm – siehe die Überschrift – darum, die Überreglementierung anzuprangern. Der Hang zur Reglementierung scheint bei Frau Mehl schon so weit ausgebildet zu sein, dass sie Gesetz und inhaltlichen Gegenstand des Gesetzes gleich setzt.

Spitzbarth, so wirft die Abgeordnete ihm vor, schüre Aggressionen auf der Basis "völlig falscher Argumente". War es denn falsch, was im Kommentar über die Drangsalierung durch ein Regelungsdickicht stand? War es etwa falsch, was die Neigung der roten und rotgrünen Regierungen betrifft, Naturschutz zu Lasten der Bauern machen zu wollen. Der grüne Minister Steenblock hat seine seinerzeitige Ablehnung einer Ausgleichsregelung für die Landwirtschaft im Bundesnaturschutzgesetz damit begründet, finanziell seien die öffentlichen Haushalte mit dem überfordert, was er als für den Naturschutz notwendig erachtete (.. und die Landwirtschaft wohl nicht ?!). Selten hat sich ein Politiker so entlarvend über seine geringschätzige Haltung gegenüber der Landwirtschaft geäußert. Frau Mehl müsste diese Äußerung Steenblocks eigentlich noch in Erinnerung haben, und sie sollte nicht so tun, als wenn ihr diese Denkungsart fremd ist.

Mehl sollte mehr Verständnis dafür haben, dass die Bauern die Bekenntnisse zum Vorrang des Vertragsnaturschutzes nicht nur hören, sondern auch im Gesetz verankert sehen wollen. Und wenn sie das in der Sache anders - nämlich zu Lasten der Landwirtschaft – sieht, sollte sie wenigstens in der Auseinandersetzung mit Spitzbarth nicht von "völlig falschen Argumenten" sondern von unterschiedlichen Ansichten sprechen. Hier und bei der Ausgleichsregelung pflegt Frau Mehl zu argumentieren, der Bund dürfe den Ländern in einem Rahmengesetz keine finanziellen Pflichten auferlegen. Wir verlangen von Frau Mehl nicht die Rechtskenntnisse, um die Fehlerhaftigkeit dieses Arguments zu erkennen. Als Parlamentarierin aber sollte sie wissen, dass das Wasserhaushaltsgesetz auch ein Rahmengesetz ist, und sie sollte den § 19 (4) dieses Gesetzes kennen, auch wenn sie womöglich dagegen gestimmt hat. Eine verblüffend oberflächliche Betrachtungsweise offenbart Frau Mehl auch mit ihrem Hinweis, das Bundesnaturschutzgesetz gebe es seit 1975 und "Fachkreise" seien sich einig, eine umfassende Novellierung sei seit vielen Jahren überfällig. Erstens: das Gesetz ( es ist von 1976 und nicht von 1975) ist in den zurückliegenden 25 Jahren etliche Male novelliert worden und dies auch in grundlegenden Punkten. Und zweitens: Die Art und Weise, wie sie das Wort "Fachkreise" verwendet, zeigt, wie eng ihre Sichtweisen sind. Zur Aufklärung für eine Bundestagsabgeordnete, die sich erst jüngst auf einer großen Veranstaltung des Deutschen Bauernverbandes rühmte, aus dem ländlichen Raum zu stammen, sei gesagt: Es gibt auch landwirtschaftliche Fachkreise. Und zum Schluss: Die Grobheiten, mit denen sie Spitzbarth bedenkt wie z.B. "Aggressionen schüren", "schlichte Weise" oder "Holzhammermethode" sollen hier unkommentiert bleiben.