Nr. 6 vom 7. Februar 1998

 

Bauernblatt für Schleswig-Holstein und Hamburg

Autor Dr. agr. Hans Peter Stamp

Logisch?

Wir wollen uns hier nicht noch einmal mit der scheußlichen Wortwahl einiger Beteiligter an der aktuellen Diskussion um die Naturschutzpolitik der Landesregierung beschäftigen. Dem grünen Umweltminister sind Verbündete zugelaufen, mit denen er nach allen bisherigen Diskussionsständen eigentlich nicht rechnen konnte. Aus seiner Sicht ist dies sicherlich erfreulich. Und gefreut wir er sich auch darüber haben, dass die neuen Verbündeten sich im Vokabular sofort an die schrillen Töne seiner eigenen Leute angepasst haben. Man erkennt sich an der Sprache.

Wie ein Mann sind sie aufgestanden gegen die Bauern. Eines haben sie dabei allerdings völlig übersehen: Es gibt auch noch eine Sache, um die es geht; ja, es gibt sogar mehrere davon. Nehmen wir einmal das Landschaftsprogramm. Es wäre gut gewesen, wenn Steenblocks neue Verbündete – zumindest die bisher seriösen – sich zunächst einmal das Landschaftsprogramm näher angesehen hätten. Dann wüssten sie, dass es sich hier um eine Arbeit mit unglaublichen Fehlern handelt, dass die Darstellung von Belastungssituationen meist nicht etwa zu milde, sondern, im Gegenteil, vielfach übertrieben ist und dass allein schon die Art der Kartengestaltung auf Verschleierung angelegt ist. Sie würden dann auch den Hauptmangel kennen, das fast völlige Fehlen von querschnittsorientierter Abwägung.

Steenblocks neuen Verbündeten ist offensichtlich auch entgangen, dass die Kritik der Bauern am Entwurf des Landschaftsprogramms in einem engen Zusammenhang mit Minister Steenblocks Ablehnung einer angemessenen Ausgleichsregelung für die Landwirte bei Naturschutzauflagen steht. Gäbe es eine angemessene Entschädigungsregelung, würde so manche planerische Aussage von den Bauern anders gesehen werden. Naturschutz als Aufgabe für die Allgemeinheit kann nicht einseitig und allein auf Kosten und zu Lasten einer Berufsgruppe durchgeführt werden.

Steenblocks neue Verbündete haben sich einfach schlecht informiert und noch nicht viel begriffen. Wäre es anders, hätte nicht einer ihrer Sprecher die alte Platte wiederholt, es habe in Schleswig-Holstein bisher noch keine Enteignung zum Zwecke des Naturschutzes gegeben – wohl aber für den Straßenbau. Selbstverständlich hat es noch keine Enteignungen gegeben, aber wie oft sollen wir es ihnen noch sagen, dass sie mit solchen Anmerkungen an der Sache vorbeireden? Sie wollen es offensichtlich nicht hören, um mit Scheinargumenten Desinformation betreiben zu können. Wenn eine Enteignung im rechtlichen Sinne vorliegt, muss auch entschädigt werden. Das aber genau wollen sie nicht. Sie bewegen sich im Rahmen der sogenannten Sozialpflichtigkeit des Eigentums, bei der vom Staat noch keine Entschädigung zu zahlen ist, immer so eben unterhalb der Enteignungsschwelle und damit kostenfrei. Das Motto lautet: Möglichst weit in das Eigentum eingreifen, nur nicht soweit, dass eine Entschädigung zu zahlen ist!

Wenn Straßen gebaut werden, wird gelegentlich enteignet, und dann auch eine Entschädigung gezahlt. Im Naturschutz versucht man, billiger zum Ziel zu kommen. Als Steenblock seine ablehnende Haltung zur Ausgleichsregelung im Bundesnaturschutzgesetz begründete, hat er es ganz klar gesagt. Er will die Ausgleichsregelung für Eingriffe unterhalb der Enteignungsschwelle nicht, weil er der Meinung ist, die öffentlichen Haushalte könnten die daraus erwachsenden finanziellen Belastungen nicht tragen. Zwei Dinge kann man daraus ableiten: Steenblock scheint sehr viel vorzuhaben, und er scheint von der unbegreiflichen falschen Annahme auszugehen, dass die Landwirte finanziell belastbarer sind als die Gesamtheit der öffentlichen Haushalte. Beide Aspekte eröffnen den Bauern eine katastrophale Perspektive. Wer immer wieder davon spricht, dass er Naturschutz mit den Bauern machen will und nicht gegen sie, sollte dies – zuallererst dies – begreifen.