Nr. 50 vom 12. Dezember 1998

 

Bauernblatt für Schleswig-Holstein und Hamburg

Autor Dr. agr. Hans Peter Stamp

Logisch?

Das Umweltbundesamt hat wieder einmal zum Rundumschlag ausgeholt. Unter der Überschrift "Umweltamt fordert ökologische Agrarreform" wurde in Zeitungen darüber berichtet. Dabei ging es nur teilweise um Reformen für den Agrarbereich; für die Überschriften sind aber die Zeitungen und nicht die von Andreas Troge geleitete Mammutbehörde verantwortlich. Für das, was Troge zur Landwirtschaft verbreitet hat, ist er jedoch selbst verantwortlich. Und das war wieder einmal fachlich besonders fragwürdig. Zunächst zu seinen anderen Vorschlägen und zu seinem Lob für die ökologische Steuerreform der neuen Bundesregierung. Nicht sechs Pfennig, sondern 50 Pfennig Benzinpreiserhöhung verteilt auf sieben Jahre ist seine Vorstellung. Zur Einsparung von Heizenergie schlägt er eine Bindung der Förderinstrumente für den Wohnungsbau an den Energieverbrauch vor und eine

Veränderung des Mietrechts. Zukünftig soll nach Troges Überlegungen auch der Vermieter profitieren, wenn die Heizkosten gesenkt werden. Aus Sicht der Landwirtschaft können und wollen wir diese Vorschläge nicht abschließend bewerten. Für Menschen, die im ländlichen Raum auf das Auto angewiesen sind, sind Nachrichten über Benzinpreiserhöhungen jedenfalls keine guten Nachrichten. Im übrigen lassen wir Troges außerlandwirtschaftlichen Vorschläge einmal so stehen. Sollten sie aber nicht fundierter begründet sein als Troges Bemerkungen zur Landwirtschaft, dann wären sie das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben sind.

Die Dieselölbeihilfe für die Landwirtschaft fördere den Energieverbrauch, so heißt es nämlich bei Troge. Er scheint also die Vorstellung zu haben, dass Landwirte aus purem Vergnügen Trecker fahren. Sollte sein Vorschlag Wirklichkeit werden, dürfte kaum Diesel eingespart werden. Es fallen nur die Einkommen der Landwirte, denn mehr als betrieblich nötig fährt der Bauer auch heute noch nicht. Putzig ist es, wenn Troge von der Verbilligung von Gasöl und Dieselöl spricht. Er scheint nicht zu wissen, dass es sich um zwei Begriffe für denselben Stoff handelt. Ist das nicht un-glaublich? Eine Behörde mit weit über 1000 Mitarbeitern verfügt nicht einmal über so bescheidenes Fachwissen. Oder macht beim Umweltbundesamt der Präsident die Texte allein? Gasöl ist bei der Rohöldestillation die Fraktion mit Kettenlängen

von zwölf bis 18 Kohlenstoffatomen. Betreibt man damit Dieselmotoren, nennt man es Dieselöl. Heizt man damit Wohnungen, nennt man es Heizöl.

Ebenso schief liegt Troge mit dem, was er zu der von ihm so bezeichneten Subvention von Tieren äußert. Subventionen, so das Berliner Amt, sollten nicht mehr einfach pro Tier gezahlt werden, sondern wegen der Stickstoffüberschüsse nur unter der Bedingung, dass eine ausreichende Fläche zur Verfügung stehe. Offensichtlich fehlt also im Umweltbundesamt nicht nur ein Konversationslexikon, in dem man nachlesen kann, was Gasöl ist. Den Text der Düngeverordnung scheinen sie auch nicht zu haben, denn dort ist geregelt, was eine ausreichende Fläche ist. Wobei die Regelungen für Nutztiere in kleineren Betrieben genauso sind, wie für die Betriebe, für die Troge den bezeichnenden Ausdruck Massentierhaltung verwendet, garniert mit dem Wort "konventionell" im nachfolgenden Satz.

Ebenfalls scheinen sie in Berlin nicht über die Vorschriften zu den Ausgleichszahlungen zu verfügen. Das kann man einem Umweltbundesamt im Vergleich mit den beiden anderen Bibliothekslücken noch nicht einmal verübeln, solange es sich nicht mit dem öffentlichen Gewicht einer großen Bundesbehörde zu den Ausgleichszahlungen äußert. Hätten sie die Bestimmungen darüber, wüssten sie, dass es nach Tierbestandsdichte gestaffelte Ausgleichszahlungen gibt. Es ist nicht nur die Düngeverordnung einzuhalten, es gibt auch noch eine naturschützerische Komponente. Damit hätte ein Umweltbundesamt sich befassen und es loben sollen. Unser Vorschlag: Wer von den Dingen nichts versteht, sagt dazu auch nichts.