Nr. 35 vom 4. September 1999

 

Bauernblatt für Schleswig-Holstein und Hamburg

Autor Dr. agr. Hans Peter Stamp

Logisch?

Das Umweltbundesamt (UBA) hat wieder einmal kluge Vorschläge gemacht. Diesmal geht es um das Thema "Nachhaltige Wasserwirtschaft in Deutschland". Sehen wir einmal darüber hinweg, dass wir weder mit der Menge noch mit der Qualität des Trinkwassers in Deutschland nennenswerte Probleme haben; und dies schon gar nicht im internationalen Vergleich, wo wir eine Spitzenposition einnehmen. Sehen wir einmal von dem bescheidenen

Trinkwasserziel der Agenda 21 ab, bei dem es nur um das Kriterium "hygienisch einwandfrei" geht. Hygienisch einwandfrei ist auch das Wasser, was im Urlaubsland Spanien aus den Wasserhähnen kommt; und doch benutzen wir es nicht zum Trinken, weil wir eben verwöhnt sind. Lassen wir dies alles beiseite und folgen wir dem Ziel, die Verhältnisse in Deutschland noch weiter zu verbessern; denn es ist ja kein schlechtes Ziel, wenn man etwas Gutes verbessern will.

Im Ziel sind wir uns also mit dem UBA einig. Und doch geben die Vorschläge aus der 1100-Mann-Behörde in Berlin vielfältigen Anlass zur Kritik. Der Deutsche Bauernverband hat sie deutlich zum Ausdruck gebracht, dabei aber weniger Beachtung in den Medien gefunden als die Berliner Umweltschützer. So schlug das UBA eine Höchstgrenze für Nährstoffüberschüsse von 50 kg N/ha vor. Der DBV hat diesen Ansatz mit Recht als zu pauschal bezeichnet. Eine solche Grenze sei auch wissenschaftlich nicht belegt. Zu dem Vorschlag, in Schutzgebieten eine Höchstgrenze von 20 bis 40 kg N/ha festzulegen, hat der DBV gesagt, dies sei das "Aus" für die Tierhaltung in den jeweiligen Gebieten.

Eine Begrenzung der Viehbesatzdichte auf 1,5 DE/ha hat der DBV abgelehnt mit dem Hinweis, dass eine Flächenbindung bereits durch die Düngeverordnung vorgeschrieben ist und weitere Begrenzungen zu unvertretbaren Wettbewerbsnachteilen für die Deutsche Landwirtschaft führen müssen. Im Prinzip keine Bedenken bestehen gegen die vorgeschlagene Verstärkung der finanziellen Förderung des Ökologischen Landbaus. Hier hat der DBV aber auf das Problem hingewiesen, dass das Nachfragepotential nach Produkten aus ökologischer Erzeugung zwar langsam steigend, aber eben begrenzt ist. Wer das Angebot allzu stark steigen lässt, produziert Druck auf die Preise. Dies wäre dann durch nochmals verstärkte Förderung auszugleichen, was schnell zu einer Spirale ohne Ende führen kann.

Andere Vorschläge des UBA wurden vom DBV wegen der mangelnden Durchführbarkeit kritisiert. So hat der DBV zu den Vorschlägen für eine weitere Differenzierung der Flächenprämien auf den unvertretbaren zusätzlichen Verwaltungsaufwand hingewiesen. Abgelehnt hat der DBV den Vorschlag, auf mineralische Stickstoffdüngemittel eine Abgabe zu erheben. Damit würden alle Betriebe pauschal bestraft, unabhängig von der Nährstoffbilanz. Außerdem sei diese Maßnahme zunächst einmal nur einkommensrelevant, und zwar negativ. Zusätzlich hat der DBV auf die drohenden Wettbewerbsverzerrungen hingewiesen. Zu dem Vorschlag, auf Wirtschaftsdünger aus nicht flächengebundener Tierhaltung ebenfalls eine Abgabe zu erheben, hat der DBV klargestellt, dass schon aufgrund der bestehenden Düngeverordnung dieser Vorschlag ins Leere geht.

Bleibt der Vorschlag, auf Pflanzenschutzmittel eine Abgabe zu erheben. Hierzu hat der DBV zunächst gesagt, dass es sich bei den immer noch gefundenen Grenzwertüberschreitungen nicht um wirkliche Gefahren, sondern um einen sehr strengen Vorsorgewert handelt. Hinzu komme, dass die Tendenz bei der Zahl der Funde rückläufig sei und überwiegend Stoffe gefunden würden, die in der Praxis keine Anwendung mehr fänden. Hierzu der Deutsche Bauernverband wörtlich: "Altlasten dürfen nicht Grundlage für zukünftige Beschränkungen der Landwirtschaft sein."